FAQ 

Alle häufig gestellte Fragen kurz und knapp für euch beantwortet.

Sollten darüber hinaus noch weitere unbeantworte Fragen haben, so könne Sie unser Team jederzeit kontaktieren, egal ob per Mail, Telefon oder Kontaktformular. 

Bestellung von Fahrten

Wie kann man eine Fahrt vorbestellen?

Eine Fahrt können Sie auf mehreren wegen bei uns vorbestellen:

  • Telefon
  • E-Mail
  • Fax
  • WhatApp

Wichtig, dringende Fahrten können nur per Telefon angenommen werden.

Ohne Bestätigung unsererseits, wird die Fahrt auch nicht durchgeführt.

Wann kann man eine Fahrt bestellen?

Per Telefon können Sie zu unseren Geschäftszeiten eine Fahrt Bestellen:

Montag – Freitag: 06:00 – 20:00

Samstag: 06:00 – 18:00

Sonn- & Feiertage: 08:00 – 18:00

Außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie uns 24/7 per Mail oder Fax.

Wie kann man eine Fahrt vorbestellen?

Ja, wir sind für Sie Europaweit unterwegs. Wir bitten nur um rechtzeitige Bestellung, damit wir die Fahrt in Ruhe planen können.

Vorlaufzeit
Fahrten im Umkreis 150 km – ohne Vorbestellung
Fahrten im Umkreis 500 km – min. 1 Tag
Fahrten im Umkreis >500 km – min. 2 Tage

Zahlungsmöglichkeiten

Wie kann ich eine KTW-Fahrt bezahlen?

Wenn die Krankenkasse nicht für die Fahrtkosten aufkommt, können Sie die Fahrtkosten wie folgt bezahlen:

  • Bar, in der Firmenzentrale
  • Vorkasse
  • Rechnung, bezahlbar innerhalb von 14 Tagen

Kostenübernahme für Krankentransportfahrten

Ab wann ist eine Fahrt mit dem KTW genehmigungsfrei?
  • Stationäre Hinfahrt
  • Heimfahrt, nach dem Stationären Aufenthalt
  • Vor stationäre Krankenhausbehandlung ( 7 Tage vorher, max 2 Hin- & Rückfahrten)
  • Nach stationäre Krankenhausbehandlung ( 14 Tage nachher, max. 7 Hin- & Rückfahrten) 

Für die Hinfahrten, sowie Ambulanten Behandlungen stellt Ihnen der Hausarzt einen Transportschein aus. Für die Heimfahrt die entsprechende Klinik.

Diese Fahrtkosten werden von der Krankenkassen übernommen.

Genehmigungspflichtige Fahrten
  • Ambulante Behandlung im Krankenhaus, beim Arzt oder sonstigen medizinischen Institutionen
  • Besuch beim Hausarzt
  • Heimfahrt oder Verlegung außerhalb der Grenzen des Saarlandes
  • Länderüberschreitender Transport

Ohne Genehmigung der Krankenkassen muss die Fahrt vom Patienten bezahlt werden.

Führen wir auch privaten Fahrten durch?

Ja, wir sind für Sie auch da, wenn Sie einen Privaten Transport benötigen. Zum Beispiel, möchte ein Angehöriger an einer Familienfeier teilnehmen. Hochzeit, Geburtstag, usw. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

Weitere Fahrten oder Services die wir für Sie durchführen:

  • Wohnortwechsel (in Selten Fällen übernimmt hier die Krankenkasse die Kosten, daher immer einen Antrag bei der Kasse stellen.)
  • Trageservice
  • Ambulante Behandlung ohne Genehmigung der Krankenkasse

Alle Privatfahrten müssen vom Patienten bezahlt werden.

Zulassung bei den Krankenkassen

Ja, wir sind bei allen Krankenkassen zugelassen und können die Anfallenden Kosten direkt mit den Kassen abrechnen.